Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von BMI-Bild

(diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen diejenigen vom Juli 2004)

 

Allgemeines

1)       Mit der Annahme der Lieferung werden zugleich unsere Geschäftsbedingungen akzeptiert.

2)       Eine Ablehnung unserer Geschäftsbedingungen ist nur gültig mittels Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller.

3)       Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation wird eine Haftung für bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.

4)       Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt BMI-Bild schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist BMI-Bild von Schadensansprüchen Dritter freigestellt.

5)       Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch BMI-Bild. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, werden hiermit wegbedungen.

 

Honorare

6)       Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet BMI-Bild gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder bei BMI-Bild, auch wenn die Fotos vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder auf Wunsch des Bestellers von BMI-Bild an einen Dritten gesandt werden.

7)       Der von BMI-Bild verrechnete Honoraransatz ist das Entgelt für das Nutzungsrecht an vordefiniertem Bildmaterial für eine einmalige Veröffentlichung. Die Nutzungshonorare berechnen sich anhand des Verwendungszwecks, der Abbildungsgrösse, der Auflage, der Platzierung und Verbreitung. Wenn nicht deutlich anders vereinbart, richtet sich das Abdruck-Honorar nach den Tarifen der „Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive“ und wird separat in Rechnung gestellt.

8)       Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von BMI-Bild berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist BMI-Bild berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.

9)       Für Modell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

10)   Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat BMI-Bild über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.

11)   Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen vorgängig gesondert vereinbart werden und bedingen einen Preisaufschlag.

12)   Mit der Mitteilung des Bestellers, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, wird das Nutzungshonorar fällig. Dies gilt auch, wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

13)   Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

14)   Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.

15)   Für die Zusammenstellung von Bildmaterial wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Arbeitsaufwand und Umfang der Bestellung richtet.

 

Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

16)   Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte, sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von BMI-Bild nur zur vertragsmäßigen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

17)   Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

18)   Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Das Duplizieren und Digitalisieren unserer Bilder für eigene Archivzwecke ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert und digitalisiert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

19)   Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Schweizerischen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist sowohl der Verwender als auch der Besteller schadensersatzpflichtig.

20)   Soweit bei der Publizierung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person oder anderer Rechte Dritter verletzt werden können, obliegt es dem Besteller, vorgängig die Zustimmung des Abgebildeten oder Rechteinhabers einzuholen. Der Besteller hat BMI-Bild im Falle einer Missachtung dieser Sorgfaltspflicht von etwaigen späteren Schadensersatzansprüchen vollumfänglich freizustellen.

21)   Sind Personen auf den Bildern abgebildet, so ist der Verwender verpflichtet, soweit erforderlich die Einwilligung einzuholen. BMI-Bild hat keine Kenntnis, ob abgebildete Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben, es sei denn, dies wird von BMI-Bild schriftlich zugesichert.

22)   Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften wird ausdrücklich vorbehalten und Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollen, werden nicht anerkannt.

23)   Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Besteller. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an BMI-Bild durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet. BMI-Bild behält sich vor, die Kosten für  Verwaltungszusatzkosten dem Besteller in Rechnung zu stellen.

24)   Das Copyright der Aufnahme bleibt ohne ausdrückliche Abtretung in vollem Umfange bei BMI-Bild.

25)   Der Gebrauch der Bilder zu Werbezwecken bedarf in jedem Fall einer vorherigen Zustimmung von BMI-Bild. Grundsätzlich sind unsere Bilder NO MODEL RELEASE.

26)   Wir verlangen ausdrücklich folgenden Agentur- und Urhebervermerk „Name des Fotografen/BMI-BILD.CH“, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild besteht. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat BMI-Bild von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

27)   Von jeder Veröffentlichung sind uns mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

 

Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz

28)   Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Archivierung wird vorbehältlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüchen eine Konventionalstrafe in fünffacher Höhe des üblichen Nutzungshonorars geschuldet.

29)   Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so ist ein Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten zu entrichten.

30)   Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist (30 Tage), werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/ oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 30 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar. Digital übermitteltes Material muss in den gleichen Zeiträumen gelöscht werden. Verlängerungen der Auswahlfrist sind nach Absprache möglich. Die Blockierungskosten betragen bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Stück und Tag CHF 2.—.

31)   Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist BMI-Bild vollumfänglich zu entschädigen. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) ausdrücklich vorbehalten.
Ersatzduplikate für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen werden nicht akzeptiert.

Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust:
a) Duplikate je Duplikat CHF 200.—
b) Originale je Original CHF 5000.—

32)   Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so wird ein Drittel des bezahlten Schadensersatzes zurückvergütet.

 

Internet

33)   Jeder Kunde hat nach Anmeldung und durch Akzeptanz unserer Geschäftsbedingungen bei BMI-Bild die Möglichkeit, in der digitalen Bilddatenbank im Internet zu recherchieren und gefundenes Bildmaterial downzuloaden. Die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen erfolgt bei der Anmeldung im Internet.

34)   Der Kunde erhält ein Passwort und ein Benutzername und verpflichtet sich, dieses nicht an Unbefugte weiterzugeben, widrigenfalls er für den daraus erfolgten Schaden vollumfänglich haftet.

 

Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

35)   Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.

36)   Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

37)   BMI-Bild ist das Bildarchiv der Bethlehem Mission Immensee, Schweiz.

38)   Einfache Schriftlichkeit erweist sich als Gültigkeitsvoraussetzung.

39)   Vereinbarungen, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der einfachen Schriftlichkeit.

40)   Gerichtsstand und Erfüllungsort ist  Bezirk Küssnacht am Rigi (SZ).

41)   Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, gelten die Bestimmungen des schweizerischen  Urheberrechtsgesetzes.

42)   Es gilt generell Schweizer Recht. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt Schweizer Recht als vereinbart.

 

 

Immensee/Schweiz, Januar 2005

 

 

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