| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen von BMI-Bild
(diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen ersetzen diejenigen vom Juli 2004) Allgemeines 1)
Mit der Annahme der Lieferung werden zugleich unsere
Geschäftsbedingungen akzeptiert. 2)
Eine Ablehnung unserer Geschäftsbedingungen ist nur gültig
mittels Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen
ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller. 3)
Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen,
sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller
telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form
mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter
Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei
unterlassener derartiger Reklamation wird eine Haftung für bereits entstandene
oder entstehende Kosten ausgeschlossen. 4)
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch
vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der
beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers
erklärt BMI-Bild schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten
Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen
Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit Angaben des
Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist
BMI-Bild von Schadensansprüchen Dritter freigestellt. 5)
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur
bei schriftlicher Bestätigung durch BMI-Bild. Geschäftsbedingungen des
Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen
wird, werden hiermit wegbedungen. Honorare 6)
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig.
Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen,
Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und
Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels
Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken
Bestandteil eines neuen Bildes werden. Der Besteller haftet BMI-Bild gegenüber
bis zum unversehrten Eintreffen der Bilder bei BMI-Bild, auch wenn die Fotos
vom Besteller an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch, wenn die Bilder
auf Wunsch des Bestellers von BMI-Bild an einen Dritten gesandt werden. 7)
Der von BMI-Bild verrechnete Honoraransatz ist das Entgelt für das
Nutzungsrecht an vordefiniertem Bildmaterial für eine einmalige
Veröffentlichung. Die Nutzungshonorare berechnen sich anhand des
Verwendungszwecks, der Abbildungsgrösse, der Auflage, der Platzierung und
Verbreitung. Wenn nicht deutlich anders vereinbart, richtet sich das
Abdruck-Honorar nach den Tarifen der „Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der
Bild-Agenturen und -Archive“ und wird separat in Rechnung gestellt. 8)
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Erfolgt keine
Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung,
wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von BMI-Bild
berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist BMI-Bild berechtigt,
ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten
und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer. 9)
Für Modell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und
sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird
grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks
berechnet. 10)
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein
Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für
das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits
honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen
Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu
Werbezwecken. Der Verwender hat BMI-Bild über den neuen Verwendungszweck zu
informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
11)
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen vorgängig gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Preisaufschlag. 12)
Mit der Mitteilung des Bestellers, dass er das gelieferte
Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, wird das Nutzungshonorar fällig.
Dies gilt auch, wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht
erfolgte. 13)
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige
Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht
zurückerstattet werden. 14)
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der
Kundennummer, Bildnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne
diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich
nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der
Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher
Stelle verwendet wurde. 15)
Für die Zusammenstellung von Bildmaterial wird eine Bearbeitungsgebühr
berechnet, die sich nach Arbeitsaufwand und Umfang der Bestellung richtet. Verfügungsbeschränkung,
Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte 16)
Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln.
Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht
übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her
einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und
darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte, sowie die
Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw.
obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von BMI-Bild nur zur vertragsmäßigen
Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort
zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige
Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen
der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung erlaubt. 17)
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes
durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronischer
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort
sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können,
sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. 18)
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von
Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Das Duplizieren und
Digitalisieren unserer Bilder für eigene Archivzwecke ist nicht gestattet.
Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist
verpflichtet, Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert und
digitalisiert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. 19)
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen
Grundsätze des Schweizerischen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der
Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch
eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen
wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist sowohl der Verwender als
auch der Besteller schadensersatzpflichtig. 20)
Soweit bei der Publizierung Persönlichkeitsrechte einer
abgebildeten Person oder anderer Rechte Dritter verletzt werden können, obliegt
es dem Besteller, vorgängig die Zustimmung des Abgebildeten oder Rechteinhabers
einzuholen. Der Besteller hat BMI-Bild im Falle einer Missachtung dieser
Sorgfaltspflicht von etwaigen späteren Schadensersatzansprüchen vollumfänglich freizustellen. 21)
Sind Personen auf den Bildern abgebildet, so ist der Verwender verpflichtet,
soweit erforderlich die Einwilligung einzuholen. BMI-Bild hat keine Kenntnis,
ob abgebildete Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben, es sei
denn, dies wird von BMI-Bild schriftlich zugesichert. 22)
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
wird ausdrücklich vorbehalten und Klauseln, nach denen mit der Annahme eines
Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollen, werden
nicht anerkannt. 23)
Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Besteller.
Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für
unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten
diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die
Rücksendung an BMI-Bild durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen
wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und
Beschriftungen betrachtet. BMI-Bild behält sich vor, die Kosten für Verwaltungszusatzkosten dem Besteller in
Rechnung zu stellen. 24)
Das Copyright der Aufnahme bleibt ohne ausdrückliche Abtretung in vollem
Umfange bei BMI-Bild. 25)
Der Gebrauch der Bilder zu Werbezwecken bedarf in jedem Fall einer
vorherigen Zustimmung von BMI-Bild. Grundsätzlich sind unsere Bilder NO MODEL
RELEASE. 26)
Wir verlangen ausdrücklich folgenden Agentur- und
Urhebervermerk „Name
des Fotografen/BMI-BILD.CH“, und zwar in einer
Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild besteht.
Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen
ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der
Verwender hat BMI-Bild von aus der Unterlassung der Urhebervermerke
resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung,
Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine
ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. 27)
Von jeder Veröffentlichung sind uns mindestens zwei
vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz 28)
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe
unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte
sowie unberechtigter Archivierung wird vorbehältlich der Geltendmachung weiterer
Schadensersatzansprüchen eine Konventionalstrafe in fünffacher Höhe des
üblichen Nutzungshonorars geschuldet. 29)
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so ist
ein Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl.
Verwaltungskosten zu entrichten. 30)
Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen
Ansichtsfrist (30 Tage), werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder
sogenannte Blockierungskosten fällig. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn
der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial
ist. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten fällig, wenn Bildmaterial, an
dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/ oder für das er eine
Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 30 Tagen ab Empfang nicht
zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar. Digital
übermitteltes Material muss in den gleichen Zeiträumen gelöscht werden. Verlängerungen der
Auswahlfrist sind nach Absprache möglich. Die Blockierungskosten
betragen bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Stück und Tag CHF 2.—. 31)
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist
BMI-Bild vollumfänglich zu entschädigen. Die jeweiligen Beträge der Staffelung
pro Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens
im Einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall
weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im
Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben
weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des
Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) ausdrücklich vorbehalten. Pauschalierter
Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust: 32)
Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen
innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so wird
ein Drittel des bezahlten Schadensersatzes zurückvergütet. Internet 33)
Jeder Kunde hat nach Anmeldung und durch Akzeptanz unserer
Geschäftsbedingungen bei BMI-Bild die Möglichkeit, in der digitalen
Bilddatenbank im Internet zu recherchieren und gefundenes Bildmaterial
downzuloaden. Die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen erfolgt bei der Anmeldung
im Internet. 34)
Der Kunde erhält ein Passwort und ein Benutzername und verpflichtet
sich, dieses nicht an Unbefugte weiterzugeben, widrigenfalls er für den daraus
erfolgten Schaden vollumfänglich haftet. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges 35)
Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen
zahlbar. 36)
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und
Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. 37)
BMI-Bild ist das Bildarchiv der Bethlehem Mission Immensee, Schweiz. 38)
Einfache Schriftlichkeit erweist sich als Gültigkeitsvoraussetzung. 39)
Vereinbarungen, die von den vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der einfachen
Schriftlichkeit. 40)
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirk Küssnacht am Rigi (SZ).
41)
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, gelten die
Bestimmungen des schweizerischen
Urheberrechtsgesetzes. 42)
Es gilt generell Schweizer Recht. Auch bei
Lieferungen ins Ausland gilt Schweizer Recht als vereinbart. Immensee/Schweiz, Januar
2005 © BMI-Bild Postfach 62 CH-6405 Immensee Tel: +41 41 854 11 75 eMail: info@bmi-bild.ch, www.bmi-bild.ch |